Kategorie 3 – Unsere Verwertung
Beim Verwerten von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 kommt es besonders auf Genauigkeit an. Denn Sicherheit und Hygiene sind die Werte, für die wir als Entsorger und Verwerter stehen. Als Entsorgungs-Partner für Schlachthöfe, und Metzgereien tragen wir eine besondere Verantwortung.
Kategorie 3: Kein Risiko für Mensch und Tier
Schlachtabfälle tragen immer Risikopotential mit sich. Unsere Aufgabe als Verwerter ist es, Abfälle der Kategorie 1 und 2 klar zu trennen von Abfällen der Kategorie 3. Denn dies ist die Kategorie mit dem geringsten Risikopotenzial. Wichtig ist, dass von diesem Material keine Gefahr für Mensch und Tier ausgehen darf. Unsere Anlagen zur Verwertung werden von der Veterinärbehörde überwacht und genehmigt.
Standort Oberding – Verarbeitung zu Einzelfuttermittel für Heimtiere
An unserem Standort Oberding befindet sich die Anlage zur Verarbeitung der Schlachtabfälle. Kategorie 3-Abfälle werden hier zu Futtermittel für Heimtiere weiter verarbeitet. Dabei stellen wir prinzipiell Rohwaren her, die von anderen Betreibern weiter verarbeitet werden.
Genaue Selektion – Qualität von Anfang an
Unsere Aufgabe ist es also, Materialien der Kategorie 3 von anderen zu trennen. Wir achten besonders darauf während des Prozess des Abholens. Besonders bei Magen- und Darminhalten von Schlachtpaketen handelt es sich um das Kategorie 2 Material. Darauf weisen wir unsere Partnerbetriebe immer wieder hin. Unsere Fahrer sind entsprechend gebrieft, diese Materialien auszusortieren.
Was darf in die Kategorie 3 Behälter?
Auf unserer Webseite stellen wir unseren Kunden Broschüren kostenlos zur Verfügung. Wir achten genau darauf, dass unsere Kunden diese Vorgaben einhalten. Wir liefern unseren Kunden 120 Liter, 240 Liter oder 1100 Liter Behälter. Diese müssen ordnungsgemäß beschriftet sein mit „Kategorie 3 – nicht für den menschlichen Verzehr“. Wenn keine tägliche Abholung vereinbart ist, müssen alle Abfälle gekühlt gelagert werden. Unsere Fahrer müssen Zugang zu den Behältern haben, ohne die Produktionsräume betreten zu müssen. Ebenso müssen alle Behälter unter Verschluss, also abschließbar, sein.
Folgende Rechtsvorschriften gelten:
- VO (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte
- VO (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1069/ 2009
- Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Tierische Nebenprodukte Beseitigungsverordnung (TierNebV)
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Unsere Entsorgungsgebiete
Hier sehen Sie alle Entsorgungsgebiete der Berndt GmbH in Oberding, der Berndt Bio Energy Gmbh in Wünschendorf und der SEK Speisereste Entsorgung GmbH in Hirschaid.